Mietwohnungen und Wohnhäuser in Urlaubsregionen sollen nicht länger in Ferien-Apartments umgewandelt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Bis zu 90 Tage dürfen Wohnungen und Zweitwohnungen als Ferienunterkunft vermietet werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 03. November hervor.
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