Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetztes gilt ab Donnerstag, dem 25.November in der Stadtverwaltung die sogenannte 3-G-Regelung. Der Zutritt zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung kann ab dem 25. November nur Personen gewährt werden, die den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests, erbringen können.
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