Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in der vergangenen Woche einen Eilantrag von Nagel- Kosmetik-Studios gegen die Schließung im Rahmen des zweiten Lock-Down abgelehnt. Dieser war am 2. November eingereicht worden und beeinhaltete die Forderung nach einer sofortigen Öffnung der Salons.
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