Eine von der Deutschen Umwelthilfe gegen die Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV eingereichte Klage wurde am 12. Juli vom Verwaltungsgericht Schwerin abgelehnt. Laut dem Gericht ist diese formell unzulässig. Die Umwelthilfe hat angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einzulegen. Sie sieht in der Stiftung einen Etikettenschwindel zugunsten der Vollendung der Gaspipeline Nordstream 2.
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