Am 24. Mai wurde vor dem Eingang der Schlossstraße 17 in Schwerin der erste Stolperstein für ein queeres Opfer des Holocaust gelegt. Damit soll an Paul Eduard Junker erinnert werden. Der Prokurist arbeitete bis 1938 beim damaligen Kaufhaus Honig, dem heutigen Kressmann. Am 26. Januar 1939 wurde Junker nach dem Paragraph 175, der das Verbot homosexueller Handlungen beinhaltete, verurteilt. Er verstarb nur drei Tage später im Gefängnis.
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