Seit dem 16. März müssen ungeimpfte Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor gemeldet werden. Ihnen droht ein Tätigkeitsverbot. Von der Meldepflicht ausgeschlossen sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen und dafür ein Attest vorlegen können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.