Aktuell geltende Corona Bestimmungen für Beisetzungen

Jan. 21, 2021

Die aktuelle Hygieneverordnung besagt, dass maximal 20 Personen bei der Beisetzung auf dem Friedhof dabei sein dürfen. Voraussetzung dafür ist das korrekte Eintragen in eine Anwesenheitsliste. Wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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