Das Innenministeriums hat in der Sache „zeitweise Gemeinschaftsunterkunft Upahl“ eine Entscheidung getroffen. Es darf eine Unterkunft für maximal 250 Personen errichtet werden. Die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg werden nun – auch unter Hinzuziehung externer Rechtsberatung – den genauen Wortlaut der Mitteilung eingehend prüfen, um das weitere Vorgehen festzulegen.
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