Seit dem 27. April gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht – sowohl für den Öffentlichen Nahverkehr als auch für das Einkaufen in Geschäften. Wer sich weigert, muss mit einer Geldstrafe von 25 Euro rechnen. Die übrigen Corona-Regelungen, wie beispielsweise das Abstandsgebot, gelten natürlich weiterhin.
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