Die aktuelle Hygieneverordnung besagt, dass maximal 20 Personen bei der Beisetzung auf dem Friedhof dabei sein dürfen. Voraussetzung dafür ist das korrekte Eintragen in eine Anwesenheitsliste. Wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.