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Mehr InformationenDie acht Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern müssen in Zukunft mehr Angaben zu den Gehältern ihrer Vorstände veröffentlichen.
Nach dem neuen Sparkassengesetz, das Finanzminister Heiko Geue am 20. Februar in Schwerin vorgestellt hat, sind die kommunalen Geldhäuser künftig verpflichtet, die Summe der Vorstandsgehälter anzugeben.Das Gesetz soll im April im Landtag beschlossen werden.